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   OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16   

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https://dejure.org/2017,59158
OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16 (https://dejure.org/2017,59158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2017 - 10 U 88/16 (https://dejure.org/2017,59158)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 10 U 88/16 (https://dejure.org/2017,59158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Widerrufsbelehrung: Verwendung der Formulierung "Der Lauf der Frist ... beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer ... die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsbelehrung: Verwendung der Formulierung "Der Lauf der Frist ... beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer ... die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 2 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16
    Anders als in dem von den Klägern angeführten, vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08) lasse die vorliegende Belehrung hinreichend erkennen, dass der Lauf der Frist einen Tag nach Vertragsschluss beginne.

    Der Bundesgerichtshof hat dort die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung darin gesehen, dass diese das unrichtige Verständnis nahegelegt habe, die Widerrufsfrist beginne bereits einen Tag nach Zugang des Darlehensangebots der Bank (Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 = NJW 2009, 3572, 3573 Tz. 16).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16
    Dies war unbedenklich, weil es nur zu Gunsten der Kläger wirkte (dazu BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15 = ZIP 2017, 417, 420 Tz. 30, 31), dass die Voraussetzungen der Fristbeginns eingeschränkt und auf die Zurverfügungstellung der "Vertragsurkunde" reduziert wurden.
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16
    Der Satz "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer (...) die Vertragsurkunde oder eine Abschrift der Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde..." lässt klar erkennen, dass es eines von beiden Vertragsparteien unterzeichneten schriftlichen Originals des Vertrags bedarf, da dies dem vom Gesetzgeber in § 355 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. verwendeten Begriff der "Vertragsurkunde" entspricht und insbesondere nicht dahin ausgelegt werden kann, er meine in einem bestimmten Kontext den schriftlichen Vertragsantrag des Darlehensgebers (BGH, Urteil vom 21.2.2017 - XI ZR 381/16 = ZIP 2017, 809, 810 Tz. 14).
  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 10 U 88/16
    Diese Klausel, selbst wenn sie rechtlich unwirksam sein sollte, wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es noch einer Annahmeerklärung der Bank bedurfte (wie hier auch z. B. OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 24.7.2015 - 19 U 9/16; OLG Celle, Beschl. v. 20.7.2015 - 3 U 89/15, Bl. 234 d.A.).
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